Wem gehört eine Telefonnummer? Das können über 100 staatliche Stellen von 117 Telekommunikations-Anbietern erfahren, ohne dass die Unternehmen davon bemerken. Dieses automatisierte Auskunftsverfahren wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist auch bekannt als „Behördentelefonbuch“ oder Bestandsdatenauskunft.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht darüber jedes Jahr Statistiken, neben einem kleinen Absatz im großen Jahresbericht auch direkt auf der Webseite. Dort heißt es:
Dem Trend der letzten Jahre folgend, konnte auch 2017 ein signifikanter Anstieg der Nutzung des automatisierten Auskunftsverfahrens festgestellt werden. Im Jahr 2017 wurden 12,75 Millionen Ersuchen über das AAV bei der Bundesnetzagentur beauskunftet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit 2,5 Millionen Ersuchen mehr an die Bundesnetzagentur gestellt und von dieser beantwortet. Das entspricht einer Steigerung gegenüber 2016 um ca. 24% und im Vergleich zu 2015 sogar um ca. 67%. Es wurde ein Spitzenwert im Jahr 2017 in Höhe von annähernd 115.000 Ersuchen pro Tag erreicht.
Wir haben die Zahlen wieder aufbereitet und visualisiert:
12,5 Millionen: Wem gehört diese Telefonnummer?
Insgesamt 12,51 Millionen Mal haben deutsche Behörden im letzten Jahr gefragt, auf wen eine Telefonnummer registriert ist. Staatliche Stellen wie Polizei, Geheimdienste, Zoll und andere haben also alle 2,5 Sekunden einen Datensatz mit Name, Anschrift und weiteren Bestandsdaten erhalten. Statistisch gesehen von mehr als jedem siebten Einwohner.
Diese Rufnummernabfragen haben sich innerhalb der letzten sechs Jahre verdoppelt.
Durch das Nutzen von Filtermechanismen gab es im Jahr 2017 bei 12,51 Mio. rufnummernbasierten Ersuchen von Sicherheitsbehörden 16,55 Mio. Abfragen an angeschlossene Telekommunikationsunternehmen.
Welche Telefonnummern gehören dieser Person?
Die Abfragen gehen aber auch anders herum: Welche Telefonnummern gehören einer bereits bekannten Person? Diese Namensersuchen bleiben mit 240.000 relativ konstant, etwa alle zwei Minuten eine.
Bei einem personenbasierten Ersuchen ist es notwendig, dass dieses von der Bundesnetzagentur an alle am Verfahren teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet wird, da unbekannt ist, bei wem eine Person welche und wie viele Rufnummern innehat. Somit erzeugen verhältnismäßig wenige personenbasierte Ersuchen (0,24 Mio. im Jahr 2017) eine große Anzahl von Weiterleitungen an die TK-Unternehmen (25,47 Mio. im Jahr 2017).
Seit Juli müssen auch Prepaid-SIM-Karten mit einem amtlichen Ausweisdokument registriert werden. Das sind genau die Daten, die alle zwei Sekunden abgefragt werden. Mobilfunk ist nicht nur nicht anonym, sondern generiert aussagekräftige Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile von allen Personen, die ein solches Gerät herumtragen.
Statistik über IP-Adressen wäre „Belastung“
Seit fünf Jahren umfasst die Bestandsdatenauskunft neben Telefonnummern auch Internetdaten wie IP-Adressen und E‑Mail-Postfächer. Damit erfahren Behörden, wem eine IP-Adresse zugewiesen ist oder welche IP-Adressen eine Zielperson nutzt – ebenfalls ohne Richterbeschluss. Über diese Abfragen gibt es leider keine Statistiken, weil die Behörden nicht bei der Bundesnetzagentur anfragen sondern direkt bei den Internet-Zugangs-Anbietern.
Die Bundesnetzagentur könnte auch Statistiken über diese Auskünfte sammeln, allein es fehlt der politische Wille. Das zuständige Wirtschaftsministerium hat in der Vergangenheit kein Interesse an Transparenz gezeigt. Letztes Jahr sagte uns das damals SPD-geführte Haus, dass wir doch einfach alle Internet-Zugangs-Anbieter fragen sollen, wie viele Auskünfte sie an über 100 Behörden geben. Das ist aussichtslos, da uns die Firmen nicht antworten müssen. Und die Behörden verweigern die Auskunft.
Unter Leitung der CDU hat sich die Ablehnung des Wirtschaftsministeriums noch verschärft. Eine Statistik über IP-Abfragen wäre „eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung der TK-Unternehmen“, kommentiert eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber netzpolitik.org. „Dies stünde dem Bestreben der Bundesregierung entgegen, die Informationspflichten für die Wirtschaft auf ein zwingend erforderliches Maß zu reduzieren“, so das Haus von Wirtschaftsminister Peter Altmaier.
Transparenz von staatlichem Handeln – und damit Kontrollierbarkeit – muss sich der Wirtschaft unterordnen.
Opposition: Weniger Abfragen, mehr Transparenz
Die Opposition im Bundestag kritisiert den Anstieg der Abfragen und schließt sich unserer Forderung nach Statistiken über Auskünfte von IP-Adressen an.
Konstantin Kuhle, Sprecher der FDP im Innenausschuss des Bundestags, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Die erneute Steigerung der Rufnummernabfrage bestätigt uns darin, sowohl die Abfrage der Telefondaten als auch die Abfrage von IP-Adressen unter Richtervorbehalt zu stellen und deutlich einzuschränken zu wollen. Dass die Anzahl der IP-Adressen-Abfragen bei der Bundesnetzagentur nicht einmal gesammelt wird, ist ein Unding und muss dringend reformiert werden.
Martina Renner, Mitglied der Linken im Innenausschuss des Bundestags, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Die weiter steigenden Zahlen bei der Bestandsdatenauskunft zeigen: Wer unbegrenzte Überwachungsbefugnisse an Behörden gibt, kriegt auch unbegrenzte Überwachung. Wir werden die Bundesregierung fragen, welche der 107 berechtigten Behörden in welchem Umfang Bestandsdaten abgefragt haben. Wenn im Bundestag demnächst über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert wird, gehört dieses Thema mit auf die Agenda.
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Der Umstand, dass die Abfragen von Bestandsdaten seit Jahren steigen, macht deutlich, dass wir in dem Bereich mehr Transparenz und neue Berichtspflichten, aber auch höhere rechtliche Hürden für Zulässigkeit von Abfragen brauchen. Für beides werden wir uns auch weiterhin einsetzen.
Das haben Linke und Grüne auch in der Vergangenheit angekündigt, einen Gesetzesvorschlag gibt es aber bisher nicht.
